Fiskalvertretung

Erklärungs- und Meldepflichten…
 
 
Steuerpflicht
Grundsätzlich steuerpflichtig ist, wer ein Unternehmen betreibt, das heisst eine gewerbliche Tätigkeit ausübt und mit eigenem Namen nach aussen auftritt. Dies gilt auch für Unternehmen mit Geschäftssitz im Ausland, die im Inland tätig sind.

Wer jährlich weniger als 100’000 Franken Umsatz aus steuerbaren Leistungen erzielt, ist nach Art. 10 Abs. 2 MWSTG von der Steuerpflicht befreit, sofern er oder sie nicht auf die Befreiung von der Steuerpflicht verzichtet und sich als steuerpflichtige Person eintragen lässt.
Von der Steuerpflicht ausgenommen sind u.a. Unternehmen mit Sitz im Ausland, die im Inland ausschliesslich der Bezugsteuer (Art. 45 – 49 MWSTG) unterliegende Leistungen erbringen.

 

Für die Registrierung als mehrwertsteuerpflichtiges Unternehmen in der Schweiz, benötigt der ausländische Unternehmer einen Fiskalvertreter.
Falls Sie nicht über einen Geschäftssitz in der Schweiz verfügen, jedoch regelmässig Schweizer Kunden aus dem Ausland beliefern, kann Die Berger AG die Dienstleistungen des Fiskalvertreters an bieten und unterstützt die ausländischen Unternehmen bei deren Geschäftstätigkeit in der Schweiz.

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